Für Auftraggeber
Medizinische Gutachten für professionelle Auftraggeber
ADHS · Autismus-Spektrum · komplexe differenzialdiagnostische Fragestellungen
- Gutachter
- Zertifizierter medizinischer Gutachter SIM für Gynäkologie und Psychiatrie · Zertifizierter Arbeitsfähigkeitsassessor SIM (ZAFAS) · Vertrauensarzt SGV
- Auftraggeber
- Gerichte · Anwaltschaft · Versicherungen · Sozialversicherungen · Arbeitgeber · Institutionen
Ein medizinisches Gutachten soll komplexe Sachverhalte nachvollziehbar machen. Befunde, diagnostische Einordnung, funktionelle Auswirkungen und gutachterliche Schlussfolgerungen werden dabei klar miteinander verbunden.

Auftraggeber und Fragestellungen
Auftraggeber sind je nach Fragestellung und rechtlichem Rahmen insbesondere:
- Gerichte
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
- Versicherungen
- Sozialversicherungen
- Arbeitgeber
- Behörden und Institutionen
- weitere professionelle Auftraggeber
- Gerichte
- Medizinische Beurteilung und rechtliche Entscheidung werden klar getrennt. Das Gutachten beantwortet die medizinischen Fragen innerhalb des erteilten Auftrags fachlich, unabhängig und nachvollziehbar.
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
- Bei komplexen Sachverhalten kann es entscheidend sein, die medizinische Fragestellung schon vor einer Begutachtung präzise zu formulieren. Ob und wie weit eine Beurteilung möglich ist, hängt vom konkreten Auftrag und von den verfügbaren Unterlagen ab.
- Versicherungen und Sozialversicherungen
- Bei versicherungsmedizinischen Fragen reicht die Diagnose allein häufig nicht aus. Je nach Auftrag können Arbeitsfähigkeit, funktionelle Leistungsfähigkeit, Verlauf, Prognose, Eingliederung und die Auswirkungen von Komorbiditäten relevant sein.
Typische Fragen sind zum Beispiel:
- Ist eine diagnostische Einordnung ausreichend dokumentiert?
- Welche Differenzialdiagnosen müssen berücksichtigt werden?
- Welche funktionellen Auswirkungen lassen sich medizinisch begründen?
- Welche Bedeutung haben Komorbiditäten?
- Sind zusätzliche medizinische oder psychologische Abklärungen erforderlich?
Die rechtliche Würdigung und Entscheidung bleibt bei der zuständigen Instanz.
Das Gutachten liefert die medizinische Beurteilung innerhalb des erteilten Auftrags.
Themen der Begutachtung
Gutachten übernehme ich insbesondere bei ADHS im Erwachsenenalter, bei Autismus-Spektrum-Störungen, bei Fragestellungen an der Schnittstelle von Gynäkologie und Psychiatrie sowie bei komplexen psychosomatischen und differenzialdiagnostischen Fragestellungen. Die Begutachtung erfolgt aus medizinischer und psychologischer Sicht und richtet sich nach dem konkreten Auftrag und den zu beantwortenden Fragen.
- ADHS im Erwachsenenalter
- Ein ADHS-Gutachten verbindet die diagnostischen Befunde mit der konkreten Lebens- und Funktionssituation. Es beurteilt nachvollziehbar, wie sich eine ADHS im Einzelfall auf die Funktions- und Leistungsfähigkeit auswirkt.
- Autismus-Spektrum-Störungen
- Individuelle Entwicklung, diagnostische Befunde, mögliche Begleiterkrankungen und funktionelle Auswirkungen werden gemeinsam beurteilt. Der Entwicklungsgeschichte kommt dabei besondere Bedeutung zu.
- Gynäkologie und Psychiatrie
- Als zertifizierter medizinischer Gutachter SIM für Gynäkologie und Psychiatrie beurteile ich Fragestellungen, bei denen beide Gebiete zusammenwirken, zum Beispiel hormonelle Einflüsse auf Stimmung, Konzentration und Leistungsfähigkeit.
- Differenzialdiagnostik
- Nicht jede Konzentrationsstörung bedeutet ADHS, und nicht jede soziale Schwierigkeit bedeutet Autismus. Ziel ist eine differenzierte Einordnung des Gesamtbildes, einschliesslich möglicher Komorbiditäten.
- Arbeits- und Leistungsfähigkeit
- Eine Diagnose allein sagt noch nicht, ob und wie weit die Arbeits- oder Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist. Die Beurteilung verbindet die Befunde mit dem konkreten Tätigkeitsprofil und berücksichtigt Einschränkungen ebenso wie Ressourcen und Kompensationsmöglichkeiten.
Diagnose ist nicht Funktion.
Eine Diagnose kann eine wichtige medizinische Grundlage sein. Welche Auswirkungen sie im Einzelfall tatsächlich hat, wird gesondert beurteilt.
Die Verbindung medizinischer und psychologischer Qualifikationen ermöglicht insbesondere bei komplexen diagnostischen und funktionellen Fragestellungen eine interdisziplinäre Betrachtung.
- Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe
- Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (D)
- Dipl.‑Psych. (Universität Würzburg, Deutschland)
- Dignität Psychiatrie und Psychotherapie
- Psychosomatische und Psychosoziale Medizin (SAPPM)
- Zertifizierter medizinischer Gutachter SIM (Gynäkologie und Psychiatrie)
- Zertifizierter Arbeitsfähigkeitsassessor SIM (ZAFAS)
- Vertrauensarzt SGV
Beurteilung der Arbeitsfähigkeit
Als zertifizierter Arbeitsfähigkeitsassessor SIM beurteile ich die Arbeitsfähigkeit bezogen auf die konkrete Tätigkeit. Arbeitsfähigkeit ist ein rechtlicher Begriff. Die medizinische Beurteilung liefert die Grundlage dafür.
- Fragen zur Arbeitsfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit
- Anpassungen und Sonderregelungen am Arbeitsplatz
- Nachteilsausgleich in Schule, Ausbildung und Studium
- Aufträge von Arbeitgebern und Versicherungen
Eine solche Beurteilung ist keine Leistung der obligatorischen Krankenversicherung. Die Kosten teile ich auf Anfrage mit.
Unabhängigkeit, Neutralität, Transparenz
Medizinische Begutachtung unterscheidet sich von einer therapeutischen Behandlung. Der Gutachter ist nicht Interessenvertreter einer Partei.
- Unabhängigkeit
- Die Beurteilung orientiert sich am Gutachtenauftrag, an den verfügbaren Informationen, an den erhobenen Befunden und an fachlich begründbaren Schlussfolgerungen.
- Neutralität
- Befunde und Informationen werden berücksichtigt, unabhängig davon, ob sie eine bestimmte Annahme stützen oder ihr widersprechen.
- Transparenz
- Die Grundlagen der Beurteilung und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen sollen für fachkundige Dritte nachvollziehbar sein.
- Grenzen der Beurteilbarkeit
- Eine gutachterliche Frage kann nur beantwortet werden, soweit dafür eine ausreichende medizinische Grundlage besteht. Fehlende Informationen, nicht auflösbare Widersprüche und Fragen ausserhalb des eigenen Fachgebiets werden kenntlich gemacht.
Ablauf eines Gutachtenauftrags
- AnfrageSie übermitteln eine kurze Beschreibung des Auftrags und die konkret zu beantwortenden Fragen.
- Prüfung des AuftragsVor einer Zusage werden geprüft: fachliche Zuständigkeit, Art und Umfang der Fragestellung, mögliche Interessenkonflikte, erforderliche Fachdisziplinen, verfügbare Unterlagen und organisatorische Rahmenbedingungen.
- Auftrag und UnterlagenNach Auftragsannahme werden die für die Begutachtung erforderlichen Unterlagen zusammengestellt beziehungsweise übermittelt.
- AktenanalyseDie relevanten medizinischen, psychologischen und gegebenenfalls beruflichen Unterlagen werden ausgewertet.
- UntersuchungArt und Umfang der persönlichen Untersuchung richten sich nach der konkreten Fragestellung. Je nach Auftrag gehören Anamnese, Entwicklungsanamnese, klinischer und psychopathologischer Befund sowie geeignete diagnostische Verfahren dazu.
- BeurteilungDie erhobenen Informationen werden diagnostisch und differenzialdiagnostisch eingeordnet und in ihrer funktionellen Bedeutung beurteilt.
- GutachtenDie gutachterliche Schlussfolgerung wird aus den Befunden und der medizinischen Beurteilung nachvollziehbar hergeleitet und auf die konkrete Fragestellung des Auftraggebers bezogen.
Wird ein Gutachten übernommen, werden Termine, Kosten und zeitlicher Rahmen vorab per E-Mail geklärt.
Unterlagen und Vertraulichkeit
Welche Unterlagen nötig sind, hängt von der Fragestellung ab. Hilfreich sein können zum Beispiel:
- konkreter Gutachtenauftrag und Fragenkatalog
- relevante medizinische Akten
- psychiatrische und psychotherapeutische Berichte
- psychologische beziehungsweise neuropsychologische Befunde
- frühere Gutachten
- Berichte zu bisherigen Behandlungen und Medikamentenanamnese
- Informationen zum beruflichen Verlauf und Tätigkeitsbeschreibung
- Angaben zu Arbeitsunfähigkeiten
- bei neuroentwicklungsbezogenen Fragestellungen gegebenenfalls Unterlagen aus Kindheit, Schule und Ausbildung
Nach Sichtung des Auftrags wird geklärt, welche Unterlagen für die konkrete Begutachtung tatsächlich benötigt werden.
Zulassungen und Abrechnung
Für Auftrag und Abrechnung massgebend sind die folgenden Nummern im Zahlstellenregister (ZSR):
- Dr. K. H. Bauer AG · ZSR O 304031
- Zugelassen für alle ärztlichen Tätigkeiten: Gynäkologie, psychosomatische und psychosoziale Medizin, Psychiatrie.
- Dr. K. H. Bauer · ZSR F611401
- Gynäkologie und Psychiatrie.
- Dr. Dipl.‑Psych. K. H. Bauer · ZSR A455034
- Psychologische Psychotherapie.
Gutachten anfragen
Für eine erste Prüfung des Auftrags übermitteln Sie bitte:
- Angaben zum Auftraggeber und Kontaktdaten
- Art des Gutachtenauftrags
- konkret zu beantwortende Fragen
- kurze Darstellung des Sachverhalts
- gewünschter zeitlicher Rahmen
- Art und Umfang der vorhandenen Akten
Die Anfrage ist noch keine Annahme des Gutachtenauftrags. Nach Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung zum weiteren Vorgehen. Sie erreichen die Praxis auch per E-Mail an info@drkhbauer.ch.